AkTUELLES
Unterstützung für Feuerwehr, Blasmusik und Co.
Die Corona-Krise stellt auch gemeinnützige Vereine wie Freiwillige Feuerwehren, Blasmusikkapellen oder Sportvereine vor finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat deshalb einen Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) in Höhe von 700 Mio. Euro aufgestellt. Seit 8. Juli können Förderanträge gestellt werden. Den Vereinen wird mit einem Fixkostenzuschuss sowie einem pauschalen Struktursicherungsbeitrag geholfen.
> Welche Vereine sind anspruchsberechtigt?
• Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
• gemeinnützige Sportvereine
• Blasmusikvereine, Chöre, Kulturvereine
> Wie ist die Unterstützung aufgebaut?
• Fixkostenzuschuss für den Zeitraum 01. April 2020 bis 30. September 2020:
– Zahlungsverpflichtungen für Vereinshaus-Miete oder Pacht
– Betriebsnotwendige Versicherungsprämien
– Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
– Buchhaltungskosten, Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten
– Kosten für Steuerberatung
– Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigungskosten, Abwasser/Müll
– Durch COVID-19 notwendig gewordene Aufwendungen (z.B. Schutzmasken)
– Kosten, die bis 10. März 2020 für Veranstaltungen angefallen sind, die Corona-
bedingt nicht stattfinden konnten (z.B. Miete für Veranstaltungsort)
• Struktursicherungsbeitrag (Pauschalbetrag):
– Beträgt 7 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019
– Maximal 120.000 Euro
> Wie funktioniert die Antragstellung und die Abwicklung?
• Die Antragstellung ist von 8. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 online unter www.npo-fonds.at möglich.
• Die Auszahlung ist in zwei Tranchen vorgesehen:
– Vor dem 30. September 2020 unmittelbar nach Abschluss des
Förderungsvertrags: 50 %
– Nach dem 30. September 2020 nach Vorlage der Nachweise: Restbetrag
> Folgende Daten müssen u.a. im Antrag angegeben bzw. vorgelegt werden
– Identifikationsdaten (etwa ZVR-Zahl) des Förderwerbenden
– Lichtbildausweis der für den Förderungswerber handelnden Person
– Kontodaten mit inländischer Bankverbindung
– Angaben zur Gemeinnützigkeit (z.B. Statuen beilegen)
– Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen 2020 (Vergleich zu 2019)
– Förderbare Kosten für April bis September 2020
– Gegebenenfalls Bestätigung der Steuerberaterin / des Steuerberaters
• Rückzahlung der Förderung bei falschen Angaben, Verhinderung von
Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen.
Antragsstellung, nähere Informationen, eine Hotline-Nummer wie auch Fragen und Antworten stehen auf www.npo-fonds.at zur Verfügung.
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